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Standesamt Wietze-Steinförde
Standesamtsregister werden von den jeweiligen Standesämtern oder – nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen – von kommunalen und staatlichen Archiven verwahrt. Mögliche Gründe, warum für Wietze-Steinförde noch keine Register vorliegen:
Als Privatperson haben Sie keinen direkten Zugang zu den Originalregistern — aber Sie können den entscheidenden Anstoß geben! Wenden Sie sich an Ihre örtliche Gemeinde und bitten Sie darum, dass die Personenstandsregister für Wietze-Steinförde digitalisiert und uns zur Verfügung gestellt werden.
Kontaktieren Sie das Standesamt oder die Gemeindeverwaltung von Wietze-Steinförde und weisen Sie auf dieses Archivprojekt hin. Wir freuen uns, wenn die zuständige Stelle dann über das Formular „Stadt / Gemeinde" direkt mit uns in Kontakt tritt.
Standesamt Wietze-Steinförde · Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
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Die standesamtliche Registrierung begann in den preußischen Gebieten zum 1. Oktober 1874, in Hannover, Braunschweig und Oldenburg zum 1. Januar 1876. Die Personenstandsregister werden nach Ablauf der Fortführungsfristen den regionalen Abteilungen des Landesarchivs Niedersachsen zur Übernahme angeboten.