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Standesamt Löbnitz an der Linde
Standesamtsregister werden von den jeweiligen Standesämtern oder – nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen – von kommunalen und staatlichen Archiven verwahrt. Mögliche Gründe, warum für Löbnitz an der Linde noch keine Register vorliegen:
Als Privatperson haben Sie keinen direkten Zugang zu den Originalregistern — aber Sie können den entscheidenden Anstoß geben! Wenden Sie sich an Ihre örtliche Gemeinde und bitten Sie darum, dass die Personenstandsregister für Löbnitz an der Linde digitalisiert und uns zur Verfügung gestellt werden.
Kontaktieren Sie das Standesamt oder die Gemeindeverwaltung von Löbnitz an der Linde und weisen Sie auf dieses Archivprojekt hin. Wir freuen uns, wenn die zuständige Stelle dann über das Formular „Stadt / Gemeinde" direkt mit uns in Kontakt tritt.
Standesamt Löbnitz an der Linde · Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
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Die standesamtliche Registrierung begann zum 1. Oktober 1874 bzw. 1. Januar 1876. Die Personenstandsregister werden nach Ablauf der Fortführungsfristen dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt zur Übernahme angeboten. Die Zweitregister wurden in den 1980er Jahren vernichtet.